Zusätzlich zur Transparenz des Erfüllungsgrades wird damit auch die Beitragsbemessung transparent und verbindlich gereglt.
| Antrag: | Änderungsantrag der Finanzordnung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Gesine Märtens |
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | 01.02.2026, 19:37 |
| Antrag: | Änderungsantrag der Finanzordnung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Gesine Märtens |
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | 01.02.2026, 19:37 |
Die Mitgliederversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Leipzig beschließt die Änderung der Finanzordnung.
In der Finanzordnung wird in § 15 die Ziffer 6 wie folgt ersetzt:
"6. Mitgliedsbeiträge und Mandatsträger*innenbeiträge sind getrennt zu entrichten und als solche auszuweisen. Die Einzelheiten, wie die Höhe des Beitrags, die Berücksichtigung von Unterhaltsbelastungenn und das Erhebungsverfahren, werden durch den Kreisvorstand in einer Mandatsträgerbeitragsordnung konkretisiert, die veröffentlich wird und durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden kann.
(Die bisherige Reglung aus § 15 Ziffer 6 entfällt damit vollständig.
Die Finanzordnung wir im §17§15 um folgenden Absatz ergänzt:
Die Mitgliederversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Leipzig beschließt die
Änderung der Finanzordnung.
In der Finanzordnung wird in § 15 die Ziffer 6 wie folgt ersetzt:
"6. Mitgliedsbeiträge und Mandatsträger*innenbeiträge sind getrennt zu entrichten und als solche auszuweisen. Die Einzelheiten, wie die Höhe des Beitrags, die Berücksichtigung von Unterhaltsbelastungenn und das Erhebungsverfahren, werden durch den Kreisvorstand in einer Mandatsträgerbeitragsordnung konkretisiert, die veröffentlich wird und durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden kann.
(Die bisherige Reglung aus § 15 Ziffer 6 entfällt damit vollständig.
Die Finanzordnung wir im §17§15 um folgenden Absatz ergänzt:
"8. Der an der jeweiligen Anspruchshöhe gemessene individuelle Erfüllungsgrad
sowie der Name der Amts- und Mandatsträger*innen werden im Zuge des
Rechenschaftsberichts parteiöffentlich zugänglich gemacht."
Zusätzlich zur Transparenz des Erfüllungsgrades wird damit auch die Beitragsbemessung transparent und verbindlich gereglt.
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Marco Tiedtke: